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Ausbildungsvertag-Klausel gültig?

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Ausbildungsvertag-Klausel gültig? Empty Ausbildungsvertag-Klausel gültig?

Beitrag  Punto 03.01.11 11:04

Hallo Ihr Lieben alle,
ersteinmal allen ein gesundes, erfolgreiches Neues Jahr.
Und das beginnt wieder einmal mit einer Frage:
Meine Chefin gab mir den Auftrag für unsere neuen Azubies nach der 6monatigen Probezeit einen Ausbildungsvetrag zu erstellen, wo die Azubies verpflichtet werden nach der Ausbildung für 3 Jahre Shocked in der Firma zu bleiben. Würden sie eher gehen, dann sollen sie die Ausbildungskosten zurückzahlen. Ich weiß, dass es solche Klauseln gibt. Nur: wie formuliere ich das, dass es auch rechtskräftig wird? Ist es überhaupt rechtskräftig?
Oder hat jemand von Euch eine sichere Idee, wo ich Vertragsvordrucke herbekomme?
Ich wäre für gute Ideen sehr dankbar, Eure Punto.

Punto

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Ausbildungsvertag-Klausel gültig? Empty Re: Ausbildungsvertag-Klausel gültig?

Beitrag  mue1837 04.01.11 13:03

schau dir mal das berufsbildungsgesetz (bbig) an ...

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ausbildungsvertrag.html
Welche Angaben im Ausbildungsvertrag sind nicht gültig?[/b]Zunächst muss man folgendes sagen: Wenn in einem Ausbildungsvertrag ein niedrigeres Gehalt oder weniger Urlaub festgelegt ist, als ein gültiger Tarifvertrag vorschreibt, so gilt die Angabe des Tarifvertrages. Der Azubi kann dann – nach der Probezeit! – eine Berichtigung fordern.

Außerdem ist in § 12 Berufsbildungsgesetz festgelegt, das bestimmte Vereinbarungen in einem Ausbildungsvertrag oder in einem Nebenvertrag nicht mit Auszubildenden getroffen werden dürfen. Wenn einer der folgenden Punkte trotzdem vereinbart wird, sind die Angaben im Ausbildungsvertrag nicht gültig:



1.Ungültig ist eine Vereinbarung, dass der Azubi nach der Ausbildung im Betrieb arbeiten muss (außer er handelt in den letzten sechs Monaten der Ausbildung eine Übernahme mit dem Betrieb aus).
2.Ungültig ist eine Vereinbarung, dass der Azubi nach seiner Berufsausbildung seinen Beruf nicht oder nur eingeschränkt ausüben darf.
3.Ungültig ist eine Vereinbarung, dass der Azubi für die Ausbildung etwas bezahlen muss. Der Ausbilder darf auch nicht verlangen, dass der Azubi Zusatzkurse belegen und dafür zahlen muss.
4.Alle Angaben zu Vertragsstrafen sind nicht gültig. Zum Beispiel, dass der Azubi etwas zahlen muss, wenn er die Ausbildung vorzeitig kündigt.
5.Schadensersatzansprüche, die entstehen können, dürfen nicht beschränkt oder ausgeschlossen oder in Pauschalbeträgen festgelegt werden.




hier findest du einen rechtssicheren Mustervertrag Wink http://www.bibb.de/dokumente/pdf/pm_29_2005_anlage.pdf
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Ausbildungsvertag-Klausel gültig? Empty Re: Ausbildungsvertag-Klausel gültig?

Beitrag  Claire 06.01.11 14:46

Shocked Die Klausel finde ich ja mal echt heftig! Schön zwar das damit quasi auch eine Übernahme nach der Ausbildung garantiert wäre, dennoch...

Nun, erste Hilfe hast Du ja bereits erhalten, trotzdem würde ich das Ganze nochmal mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen. Gerade in solchen Dingen sollte man sich genauestens informieren was geht und was nicht geht bevor man sich evtl. auf ganz dünnes Eis begibt.

Ach ja, noch eine Frage:
Du schreibst dieser Vertrag soll dann nach der Probezeit gelten? Habe ich das richtig verstanden? Wenn ja, wie arbeiten eure Azubis denn bis dahin? Mit einem anderen Vertrag und nach der Probezeit sollen sie einer Vertragsänderung zustimmen? Oder die ersten 6 Monate gar ohne Vertrag?
Ich finde das hört sich (allerdings anhand der wenigen Infos) doch sehr fragwürdig an.
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Ausbildungsvertag-Klausel gültig? Empty Re: Ausbildungsvertag-Klausel gültig?

Beitrag  Punto 07.01.11 8:17

Hallo mue, hallo claire,
das ist ja mal eine gute antwort, so wie immer hier. Hilft mir total weiter.
Unsere 2 Azubies, die dieses Jahr in die Prüfung gehen, haben erst letztes Jahr bei uns angefangen, wegen Schulwechsel war auch Firmenwechsel nötig. Sie wurden mit 6monatiger Probezeit genommen, nun sollten die entgültigen Veträge abgeschlossen werden und da sollte diese Klausel eben rein. Allen wurde schon Angst und Bange, 3 Jahre verpflichten? Aber ich habe schon unsere Chefin vorgewarnt, dass 3 Jahre wohl doch etwas viel sind....deshalb habe ich mich ja hier nochmal rückversichert, ob das alles ganz in Ordnung ist. Ich habe auch einen Patienten, der in der Lehrlingsausbildung war und der sagte, dass sie nicht verpflichtet werden können, im Gegenteil, die Chefin kann ihnen eine Zeit nach der Ausbildung garantieren, die sie bleiben dürfen. Also, das ist ja mal was....Prima.
Ich danke euch ganz herzlich. HAbt mir sehr weiter geholfen. Eure Punto. Very Happy

Punto

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Ausbildungsvertag-Klausel gültig? Empty Re: Ausbildungsvertag-Klausel gültig?

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