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ablehnung von verantwortung

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Beitrag  jolly 27.12.11 19:19

hi,
ich habe ein kleines problem. eigentlich ist es nicht so klein.
ich arbeite in einer seniorenwohnanlage. wir haben eine bewohnerin mit verstärkter weglauftendenz. die bewohnerin ist dement
wir sind ein einfaches wohnheim ohne irgendwelche einschränkungen oder spezielle maßnahmen für demenzerkrankte.
zudem ist sie schr schnell zu fuß.
sie ist schon einige male aus dem heim "entkommen". einmal hat sie es bis zu einem naheliegenden friedhof geschaft, ist gestürzt und hat sich den kopf aufgeschlagen. daraufhin gab es etwas probleme mit der familie. wir (insbesondere die PDL) wiesen darauf hin das wir sie nicht einschließen können und auch keine 24 stundenüberwachung gewärleisten können. und das ein heim das auf demenzerkrankte spezialisiert ist besser geeignet ist.
der hausarzt lehnt eine fixierung ab (ich auch) und der sohn ist auch nicht begeistert von der idee.
die bewohnerin hat sage und schreibe gestern 30 weglaufversuche gestartet (es wurde scherzeshalber eine strichliste geführt).
heute hat sie es dreimal bis vor den haupteingang geschaft.

ich fühle mich nicht mehr in der lage die sicherheit für die bewohnerin zu gewährleisten.
kann ich als fachkraft die verantwortung für eine solche bewohnerin ablehnen? mir ist das risiko einfach zu hoch das sie wieder entwischt und was passiert. alleine schon wegen der kälte und eventuelle glätte.
bisher habe ich nichts passendes im net gefunden.

bitte um hilfe.
ich würde weiterhin sie versorgen und auch weiterhin versuchen für ihre sicherheit zu sorgen.

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Beitrag  petermännchen 27.12.11 23:04

Diesen Fall kennt wohl jeder, der in so einem "offenen Heim" arbeitet. Und jeder kennt auch das dazugehörende schlechte Gewissen, egal wie man sich in so einem Fall verhält; "Festhalten" oder "laufen lassen".
Leider steckt der Fehler, wie so oft, mal wieder im System. Hauptsache das Haus ist voll, das Pflegepersonal wird's schon richten!
Anscheinend hat sich auch in deinem Fall, ein Heim mal wieder zu viel vorgenommen. Denn will ich Demenzerkrankte in so einer "offenen Einrichtung" angemessen und vor allem sicher betreuen, geht es nur mit Beschäftigungs- und Betreuungsangeboten, rund um die Uhr. Oder sie sind selbstgefährdet, dann mit richterlichem Beschluss zur Fixierung. Am besten in einer dafür speziell eingerichteten Station oder Einrichtung.
Du kannst nur darauf hinweisen, die Angehörigen, und vor allem deine Leitung. Und die Dame gehen lassen. Alles andere wäre Freiheitsberaubung.
Und vielleicht sollten wir, auch wenn es zugegebenermaßen schwerfällt, endlich aufhören, uns einen Kopf um die Fehler anderer zu machen. Nach meiner Erfahrung, sind 99 Prozent aller, auf diese Weise abhanden gekommenden Bewohner, wieder aufgetaucht. Selbst in einer Stadt wie Berlin. Schlimmstenfalls mit der einen oder anderen Schramme. Aber für die soll dann bitte die Leitung der Häuser den Kopf hinhalten, die Angehörigen zuvor "das Blaue vom Himmel" versprochen hat.
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Beitrag  jolly 28.12.11 15:08

es ist zum verzfeifeln. unsere betreuung hat sich huete primär mit dieser einen bewohnerin beschäftigt. und trotzdem habe ich sie dreimal vom parkplatz geholt, dreimal die betreuung selber und einmal eine kraft aus einem anderen bereich des hauses. zudem habe ich sie etwas 10 mal vorm ausgang abgefangen. sie nutzt jede unaufmerksamkeit aus.

mit weglaufenden bwohnern habe ich erfahrung aber sowas habe ich noch nicht erlebt. vor allem die geschwindigkeit mit der sie sich bewegt.
ein gespräch deswegen heute in der übergabe erbrachte das wir alle der meinung sind das das nicht mehr geht. mein kollege sagte das er nachmittags nicht zum abarbeiten seiner aufgaben gekommen ist weil er permanent die dame wieder einfangen mußte.

medikation zur ruhigstellung die wir zur verfügung haben als bedarfsmedikation trinkt sie wie wasser.

ich war heute sogar gezwungen eine fitte bewohnerin ein zu spannen kurz auf die dame auf zu passen (medizinischer notfall mit notarzt).

es liegt nicht an unserem heim, wir haben den sohn darauf hingewiesen das die dame bei uns falsch ist, aber der sohn will das sie bei uns bleibt.

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Beitrag  Psychohexe 20.01.12 10:51

Hallo!
Da ich auf einer psychiatrischen Station arbeite kenne ich mich auch mit diesem Problem etwas aus. Wir haben den Vorteil, das wir im Notfall die Tür schliessen dürfen, was bei Euch nicht der Fall sein wird. Dann muss von der Heimleitung mit dem Sohn gesprochen werden. Es geht hier um eigengefährdentes Verhalten , womit eine gewisse Unterbringung gerechtfertigt wäre. Ihr könnt die nötige Aufsichtspflicht nicht gewährleisten durch eine permanente 1:1 Betreuung. Für die ältere Dame wäre es von Vorteil, sich begrenzt frei bewegen zu können, d.h. auf einer "geschlossenen" Station. Darauf sollte man den Sohn noch hinweisen. Es ist für Ihn ja auch sehr belastend , wenn seine Mutter ständig gesucht werden muss. Hat er die Betreuung der Mutter in seiner Hand muss er auch für ihre Sicherheit und Unterbringung sorgen, egal ob es schwer ist oder nicht. Ich weiss nicht, ob es sonst in Richtung Unterlassung geht, wenn der Mutter etwas passiert.Das muss aber schriftlich überall festgehalten werden, wenn ein Gespräch in dieser Richtung stattgefunden hat. Liebe Grüsse Psychohexe

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Beitrag  jolly 20.01.12 18:15

ich habe die verantwortung der permanenten aufsicht schriftlich abgelehnt. meine PDL war nicht gerade begeistert und meinte das würde garnicht gehen. ich habe es so gerechtfertigt das ich sogar verpflichtet bin in der pflege tätigkeiten ab zu lehnen die ich mir nicht zutraue. tue ich dies nicht und es geht etwas schief, mache ich mich strafbar. wenn die bewohnerin uns nun wegläuft und irgendetwas passiert bin ich aus dem schneider.
ich werde mit allen mitteln versuchen weiterhin die bewohnerin zu beaufsichtigen.

das fazit ist aber nun das unsere PDL ein schreiben aufgesetzt hat das wir al heim die verantwortung ablehen. das schreiben ist nun an die vorgesetzte stelle gegangen und muss von denen noch abgesegnet werden. dann soll der sohn es gegenzeichenen. es hat also was genutzt das ich mich aufgelehnt habe.

rein rechtlich sind wir also auf einen kompromiss aus. das problem bleibt aber.
es ist unmöglich die arbeit ordnungsgemäß durch zu führen weil wir uns permanent um die dame kümmern müßen.
dieses problem habe ich auch dargelegt.
als vorschlag kam das ich die bewohnerin zur pflege mitnehmen soll. also in andere zimmer währen ich andere bewohner wasche oder toilettengänge mache ect.
dann bakamen wir die "erlaubnis" die bewohnerin im rollstuhl zu fixieren und den rollstuhl am handlauf fest zu binden.
bis auf einen ausnahme lehnen das aber alle fachkräfte ab. das ist unmenschlich und wir haben auch keine genemigung dafür. ds ist freiheitsberaubung.
weiter kam das argument das sich ja unsere betreuung um die dame kümmert. ja, das tut sie, allerdings gehen nun etwas 80 % der arbeitszeit unserer betreuung für die dame drauf.

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Beitrag  Psychohexe 20.01.12 20:38

Ich finde es gut , das Ihr da einer Meinung seid. So kann man auch etwas erreichen. Ich wünsche Euch viel Glück bei der Sache.
Liebe Grüsse Carmen

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Beitrag  jolly 09.03.12 8:18

nur mal als weiteren verlauf...

ich hatte ein schreiben eingereicht in dem ich die verantwortung ablehne wenn die bewohnerin flüchtet und was passiert.
gab etwas ärger und ich bekam zu hören, wenn ich das nicht könne wäre ich falsch in diesem beruf. ich habe so argumentiert, das ich als pflegefachkraft sogar verpflichtet bin tätigkeiten ab zu lehnen bei denen ich mir nicht 100% sicher bin. wenn ich dies nicht tue und etwas passiert bin ich rechtlich darn. kann man gerne im gestzt nachlesen.

inzwischen ist ein schreiben aufgesetzt worden das der sohn unterzeichnet hat das wir insgesamt die verantwortung ablehnen. ok, ein problem ist beseitigt. bleibt aber immer noch das die bewohnerin wegläuft.

jolly

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