Dürfen Lehrer.....?
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Claire
Uszi2
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Dürfen Lehrer.....?
Hi,
ich weiß nicht wo ich schauen soll irgendwie werde ich nicht fündig, vielleicht kann mir jemand von euch helfen....
Haben Lehrer das "Recht" ins Kardex zu schauen bzw sich die unsere Dokumentation (bei uns PC gestützt) anschauen???
Grüße
ich weiß nicht wo ich schauen soll irgendwie werde ich nicht fündig, vielleicht kann mir jemand von euch helfen....
Haben Lehrer das "Recht" ins Kardex zu schauen bzw sich die unsere Dokumentation (bei uns PC gestützt) anschauen???
Grüße
Uszi2- Anzahl der Beiträge : 16
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Re: Dürfen Lehrer.....?
Hallo Uszi!
Hm, in welchem Zusammenhang denn? Geht es darum einen geeigneten Patienten für`s Examen oder so zu finden bestimmt. In anderen Fällen... Hm, warum sollte ein Lehrer sich sonst die Doku eines Patienten anschauen wollen?
Vieleicht wäre es hilfreich wenn Du schreiben würdest um welche Situation es geht bzw. um welchen Zusammenhang.
Lieber Gruss,
Claire
Hm, in welchem Zusammenhang denn? Geht es darum einen geeigneten Patienten für`s Examen oder so zu finden bestimmt. In anderen Fällen... Hm, warum sollte ein Lehrer sich sonst die Doku eines Patienten anschauen wollen?
Vieleicht wäre es hilfreich wenn Du schreiben würdest um welche Situation es geht bzw. um welchen Zusammenhang.
Lieber Gruss,
Claire
Re: Dürfen Lehrer.....?
es gibt keinen konkreten fall, mich würde es einfach nur interessieren ob die lehrer das dürfen, wir aben uns letzns mal alle darüber unerhalten und irgendwie weiß keiner ob die lehrer das dürfen oder nicht.
gibts da irgendwie ein gesetz dazu oder kann es jede schule bzw einrichtung für sich selbst enscheiden?
gibts da irgendwie ein gesetz dazu oder kann es jede schule bzw einrichtung für sich selbst enscheiden?
Uszi2- Anzahl der Beiträge : 16
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Re: Dürfen Lehrer.....?
prinzipell geht hier patienten/bewohnerrecht vor schulrecht,
man bedenke allein den datenschutz.
weiterhin ist zu beachten,
dass wenn ein schüler sein staatsexamen ablegt,
er seine handlungen ja auch fachgerecht dokumentieren soll,
spätestens da kann man ja nicht mehr sagen,
schule du musst raus - ich beurteile alleine.
interessant wäre was unterschreiben die patienten/bewohner mit der aufnahme bezüglich der dokumentation???
in den häusern in denen ich bis jetzt gearbeitet habe,
gab es direkt zum einzug eine klausel welches dritte (auch schule) gestattete in die doku zu schauen.
im einzelfall entscheidet aber die station/hausleitung und letztendlich der patient
man bedenke allein den datenschutz.
weiterhin ist zu beachten,
dass wenn ein schüler sein staatsexamen ablegt,
er seine handlungen ja auch fachgerecht dokumentieren soll,
spätestens da kann man ja nicht mehr sagen,
schule du musst raus - ich beurteile alleine.
interessant wäre was unterschreiben die patienten/bewohner mit der aufnahme bezüglich der dokumentation???
in den häusern in denen ich bis jetzt gearbeitet habe,
gab es direkt zum einzug eine klausel welches dritte (auch schule) gestattete in die doku zu schauen.
im einzelfall entscheidet aber die station/hausleitung und letztendlich der patient
Re: Dürfen Lehrer.....?
Also mir würde jetzt kein Grund einfallen weswegen ein Lehrer in eine Patientendoku schauen sollte ausser zu Prüfungszwecken. Und sollte ein Patient "herhalten" für eine Prüfung so wird er doch vorher gefragt (bzw. die Angehörigen wenn der Patient das nicht entscheiden kann), oder? So war das zumindest bei uns, und ich denke damit wäre dann auch klar das ein Lehrer in die Doku schauen muss.
Ausserdem unterliegen die Lehrer doch bestimmt auch der Schweigepflicht, daher würde ich das per se eh schonmal nicht kritisch betrachten wenn sich denn mal eine Doku angeschaut wird.
Ausserdem unterliegen die Lehrer doch bestimmt auch der Schweigepflicht, daher würde ich das per se eh schonmal nicht kritisch betrachten wenn sich denn mal eine Doku angeschaut wird.
Re: Dürfen Lehrer.....?
In vielen Häusern unterschreiben Patienten, dass während des Aufenthaltes Daten zwecks Untersuchungen, etc. von A nach B gelangen, die sowohl persönliche Daten (Name, Geburtsdatum) betreffen als auch diagnose-technische Informationen enthalten. Lehrer, die am Haus selber angestellt sind, unterliegen wie jeder andere auch der Schweigepflicht. Ich kann mir nur die Situation vorstellen, dass vor Begleitungen oder Prüfungen ein Lehrer in die Doku schauen möchte. Bei Prüfungen willigt Patiente vorher ein. In der Realität schaue ich jedoch noch vor der Einwilligung in die Kurve, da ich ja ersteinmal sehen möchte, ob dieser Patient für die Prüfung geeignet ist (also spassige Infusionen, Blutentnahmen usw. hat) Ich bin hier jedoch als Lehrer auch Krankenhausmitarbeiter und wenn ich dann mit meinem Schüler in dem Zimmer bin muss ich schon wissen, um was es geht, sei es einfach, um Schaden abwenden zu können.
Brain- Anzahl der Beiträge : 350
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Re: Dürfen Lehrer.....?
Bei uns in der Uniklinik Köln, sind diese Dinge mit dem Personalrat, Pflegedirektion etc. vereinbart wurden, so das abgesichert ist, das die Lehrkräfte aus der Schule und von den Weiterbildungen einsicht in Patientenakten nehmen dürfen und auch für praktische Prüfungen nehmen müssen. Natürlich auch um entsprechend eingreifen zu können, wenn in den Abläufen und Verabreichungen etwas fehlerhaft ablaufen sollte. Die Schweigepflicht ist, denke ich, selbst- verständlich und auch gegebenen.
kuester- Anzahl der Beiträge : 59
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