Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Kranken-, und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW
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Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Kranken-, und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW
Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Kranken-, und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW
Herausgegeben vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Lande Nordrhein-Westfalen
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Ausbildungsrichtlinie
Schön ein Richtlinie zu haben, die von der rechtlichen Wirksamkeit, gelinde gesagt, sehr umstritten ist.
Wisst Ihr übrigens, dass es dazu auch eine DVO gibt, die automatisch am 31.12.2010 endet?
Mal gespannt, ob es dann einen Nachfolger gibt. Denn ansonsten endet z.B. die Vorschrift über die 2300 Stunden Theorie, die Anzahl der Praxisanleitungen und was weiss ich sonst noch.
Grüße
oldie
Wisst Ihr übrigens, dass es dazu auch eine DVO gibt, die automatisch am 31.12.2010 endet?
Mal gespannt, ob es dann einen Nachfolger gibt. Denn ansonsten endet z.B. die Vorschrift über die 2300 Stunden Theorie, die Anzahl der Praxisanleitungen und was weiss ich sonst noch.
Grüße
oldie
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Re: Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Kranken-, und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW
Wisst Ihr übrigens, dass es dazu auch eine DVO gibt, die automatisch am 31.12.2010 endet?
Aehm, nein, also ich wusste das nicht. Hast Du vieleicht eine Quelle wo man das mal nachlesen kann?
Lieber Gruss,
Claire
Re: Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Kranken-, und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW
Einfach mal googeln,
hier ist aber auch ein link dazu:
http://www.uniklinikum-essen.de/bildungsakademie/Krankenpflege/PDF/dvo-kpfl-nrw.pdf
hier ist aber auch ein link dazu:
http://www.uniklinikum-essen.de/bildungsakademie/Krankenpflege/PDF/dvo-kpfl-nrw.pdf
Re: Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Kranken-, und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW
auf die Idee zu googeln hätte ich ja auch selber kommen können, peinlich... Aber lieben Dank für den Link .
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